Steuern
Die Geschäftslandschaft für Micro-SRLs in Rumänien erfährt 2025 wichtige Veränderungen. Mit der Veröffentlichung der Dringlichkeitsverordnung GEO 156/2024 am 31. Dezember 2024 wurden mehrere bedeutende steuerliche Anpassungen vorgenommen, die Unternehmer kennen sollten. Die auffälligste Änderung betrifft die Umsatzgrenze für Micro-Unternehmen, die von 500.000 Euro auf 250.000 Euro gesenkt wurde – mit einer weiteren geplanten Reduzierung auf 100.000 Euro ab 2026.
Eine wesentliche Neuerung betrifft auch den Gastronomiesesktor. Ab Januar 2025 fallen Restaurants, mobile Gastronomieeinrichtungen und sonstige Verpflegungsdienstleistungen unter besondere Betrachtung bei der Micro-Unternehmensregelung. Gleichzeitig wurde die Dividendensteuer von 8% auf 10% erhöht – eine Änderung, die sowohl juristische als auch natürliche Personen sowie ausländische Investoren betrifft.
Im Bereich der Lohnsteuer gibt es ebenfalls wichtige Neuerungen: Die Steuervergünstigungen für Mitarbeiter in den Bereichen IT, Bau und Agrar-Lebensmittel werden komplett gestrichen. Positiv zu vermerken ist jedoch, dass die Steuerbefreiung von 300 Lei für Beschäftigte mit Mindestlohn auch 2025 bestehen bleibt. Für Beratungsunternehmen ist besonders relevant, dass bei der Berechnung der 250.000-Euro-Grenze die bisherige Bedingung bezüglich des Anteils von Beratungs- und Managementeinkünften am Gesamteinkommen zum 31. Dezember 2024 nicht mehr angewendet wird.
Trotz dieser Anpassungen bleibt die rumänische SRL eine der attraktivsten Unternehmensformen in der EU. Mit einem Mindeststammkapital von nur etwa 20 Euro, der Möglichkeit einer Ein-Personen-Gründung und der vollen Bewegungsfreiheit im EU-Binnenmarkt bietet sie weiterhin erhebliche Vorteile. Der Körperschaftsteuersatz von 16% für größere Unternehmen liegt deutlich unter dem EU-Durchschnitt, und auch die neue Micro-Besteuerung von 1% bzw. 3% des Umsatzes bleibt im europäischen Vergleich wettbewerbsfähig. Hinzu kommen die strategisch günstige Lage Rumäniens, niedrige Betriebskosten und ein wachsender Markt mit über 19 Millionen Einwohnern.
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Rumänische SRL: Top-Option für deutsche Gründer 2024. Steuervorteile, EU-weite Flexibilität und schnelle Gründung stärken die Wettbewerbsfähigkeit.
Wer in Rumänien als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SRL) Mitarbeiter einstellen möchte, muss einiges beachten. Von der ordnungsgemäßen Registrierung bis hin zu Steuern und Sozialabgaben - es gibt eine Reihe gesetzlicher Vorgaben, die Unternehmen erfüllen müssen. Worauf genau kommt es an, wenn SRL-Betriebe Angestellte beschäftigen wollen? Der Artikel gibt einen Überblick.
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