Steuern

Steuerrechtliche Änderungen für rumänische Mikro-SRLs in 2024

Steuerrechtliche Änderungen für rumänische Mikro-SRLs in 2024

Ab 2024 gibt es einige steuerrechtliche Änderungen für rumänische Mikro-SRLs (Micro-Enterprises). Obwohl die Bedingungen für die Klassifizierung als Mikro-Unternehmen (mindestens einen Vollzeitangestellten/Management-Vertrag, respectively Einnahmen aus Beratung und Management bis zu 20% des Gesamtumsatzes) beibehalten werden, ändern sich die Steuersätze. Es werden zwei Steuersätze eingeführt:

  • 1%, für Mikro-Unternehmen, die einen Umsatz von nicht mehr als 60.000 Euro erzielen und keine der eingeschränkten Aktivitäten durchführen
  • 3%, für Mikro-Unternehmen, die ihre Haupt- oder Nebentätigkeiten in den Bereichen IT, HORECA, dem medizinischen Bereich oder juristischen Aktivitäten durchführen.

Wenn rumänische Rechtseinheiten, die Aktivitäten entsprechend den respective CAEN-Codes durchführen, Einnahmen aus anderen Aktivitäten außerhalb dieser CAEN-Codes erzielen, wird auch für diese Einnahmen der Steuersatz von 3% angewendet.

Sollte ein Mikro-Unternehmen im laufenden Steuerjahr die Schwelle von 60,000 Euro Umsatz überschreiten, oder Aktivitäten aus den entsprechenden CAEN-Codes aufnehmen, so gilt der Steuersatz von 3% ab dem jeweiligen Quartal.

Ebenso wird der Steuersatz wieder auf 1% abgesenkt sofern das Unternehmen unter die Umsatzschwelle von 60,000 Euro fällt, oder relevante Aktivitäten einstellt.

Diese Änderungen zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von Mikro-SRLs zu verbessern, indem sie die Steuerlast reduzieren und die Investitionsaktivität fördern.

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Daniela Popescu

SRL Gründungsspezialistin

daniela.popescu@gruenden-in.ro

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Steuerrechtliche Änderungen für rumänische Mikro-SRLs in 2024: 1% Steuersatz für Umsatz unter 60.000 Euro, 3% für bestimmte Haupt-/Nebentätigkeiten.

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