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Die rumänische Regierung hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Juli 2024 von 3.300 Lei (rund 670 Euro) pro Monat auf 3.700 Lei (etwa 750 Euro) anzuheben. Das entspricht einer Erhöhung um 12,1%.
Diese Anhebung des Mindestlohns um 400 Lei wird sich spürbar auf die Personalkosten der Unternehmen in Rumänien auswirken. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe, die viele Mitarbeiter zum Mindestlohn beschäftigen, müssen ihre Gehaltsstrukturen entsprechend anpassen.
Großkonzerne dürften die Auswirkungen besser verkraften, da der Anteil von Mindestlohnempfängern in ihren Belegschaften geringer ist. Dennoch werden auch sie ihre Gehaltsbudgets neu kalkulieren müssen.
Die Regierung begründet die Erhöhung des Mindestlohns mit dem Ziel, die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu stärken und die Armutsquote zu senken. Auch wird der neue Mindestlohn die durch Inflation stetig steigenden Lebenshaltungskosten der Arbeitnehmer teilweise auffangen.
Für Investoren, insbesondere im Bereich der Miicro-SRL mit dem speziellen Steuerstatus von 3% der mindestens einen Angestellten erfordert, bedeutet dies dass auch hier die Ausgaben des Unternehmens für Angestelltenverhältnisse zwangsweise ansteigen.
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