Gestaltungsmöglichkeiten
Eine Entsendung liegt vor, wenn ein rumänisches Unternehmen:
✔ Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen EU-Staat schickt (z.B. für Montage, Dienstleistungen oder Projekte)
✔ Die sozialversicherungspflichtige Anstellung weiterhin in Rumänien besteht
✔ Der Einsatzzeitraum maximal 24 Monate beträgt (Verlängerung nur mit Sondergenehmigung)
Wichtig: Der Entsendestaat (z.B. Deutschland) darf keine eigenen Sozialabgaben verlangen – vorausgesetzt, die A1-Bescheinigung liegt vor.
Die A1-Bescheinigung (früher E101) bestätigt, dass rumänische Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
So beantragen Sie sie:
Achtung: Ohne A1-Bescheinigung drohen doppelte Sozialabgaben im Einsatzland!
✔ Vorabmeldung im Entsendeland (z.B. in Deutschland via Zollportal)
✔ Dokumentationspflicht: A1 + Arbeitsvertrag müssen am Einsatzort vorliegen
✔ Meldung von Änderungen (Verlängerung/ vorzeitige Beendigung)
✔ Einhaltung lokaler Arbeitsbedingungen (Mindestlohn, Arbeitsschutz, Branchenregeln)
Strafen bei Verstößen: Bis zu 500.000€ in einigen EU-Ländern + Ausschluss von öffentlichen Aufträgen!
Fazit: Rumänien bietet als EU-Land einfache Entsendemöglichkeiten – wenn Formalitäten wie die A1-Bescheinigung beachtet werden. Mit unserer Beratung stellen Sie sicher, dass Ihre Personaleinsätze rechtssicher ablaufen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Prüfung Ihres Vorhabens!
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Cethon International SRL
Handelsregister Bukarest: J40/5279/2021
Strada Argentina 25
011753 Bukarest
Rumänien