Abgaben
Als Unternehmen in Rumänien Angestellte zu beschäftigen, bringt einige rechtliche Verpflichtungen mit sich, die es zu erfüllen gilt. Besonders für Unternehmen in der Rechtsform einer SRL (Societate cu Răspundere Limitată) gelten dabei spezifische Anforderungen.
Registrierung und Meldepflichten
Um Angestellte in Rumänien beschäftigen zu können, muss das Unternehmen zunächst ordnungsgemäß registriert und bei den zuständigen Behörden angemeldet sein. Dazu gehört die Eintragung im Handelsregister (Registrul Comerțului) sowie die Anmeldung bei Finanzbehörden (ANAF), Sozialversicherung und der Arbeitsverwaltung (ANOFM).
Zulassungsbeschränkungen
Für bestimmte Positionen und Tätigkeiten gelten in Rumänien Zulassungsbeschränkungen. So müssen beispielsweise leitende Angestellte oder Mitarbeiter in sensiblen Bereichen wie Gesundheit, Finanzwesen oder Sicherheit über spezifische Qualifikationen und Genehmigungen verfügen. Diese sind vor Einstellung sorgfältig zu prüfen.
Gesundheitszeugnis
Jeder Angestellte in Rumänien muss vor Aufnahme der Tätigkeit ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen, das sogenannte fisa de aptitudine. Dieses bescheinigt die Eignung für den vorgesehenen Arbeitsplatz und den Gesundheitszustand des Mitarbeiters.
Abgaben und Steuern
Neben dem Bruttolohn fallen für Arbeitgeber in Rumänien diverse Abgaben und Steuern an. Dazu zählen:
Die korrekte Berechnung und fristgerechte Abführung dieser Zahlungen ist zwingend einzuhalten.
Insgesamt erfordert die Beschäftigung von Mitarbeitern in Rumänien als SRL also ein genaues Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit der Einhaltung der Vorschriften stellt das Unternehmen nicht nur die Legalität, sondern auch den reibungslosen Ablauf der Personalprozesse sicher.
Aktive Anstellungsverhältnisse sind auch steuerlich für das Unternehmen relevant, so ist unter anderem der Mikroenterprise Status an die Bedingung von mindestens einem Angestellten geknüpft.
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Rumänien gehört zu den wenigen EU-Ländern, die keine Industrie- und Handelskammern (IHK) haben. Was zunächst wie ein Nachteil erscheinen mag, kann für rumänische Unternehmen durchaus Vorteile bieten.
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Rumänien gehört zu den wenigen EU-Ländern, die keine Industrie- und Handelskammern (IHK) haben. Was zunächst wie ein Nachteil erscheinen mag, kann für rumänische Unternehmen durchaus Vorteile bieten.
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Cethon International SRL
Handelsregister Bukarest: J40/5279/2021
Strada Argentina 25
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